Information zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 29.11.2021

 

Liebe Eltern,

auf Grund des eingeschränkten Regelbetriebes kommt es ab dem 29.11.2021 zu Veränderungen im Hortbetrieb:

Öffnungszeit

Wir müssen unsere Öffnungszeit einschränken und haben ab Montag auf Grund der aktuellen Personalsituation vorerst nur noch von 6:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Für Kinder, deren Eltern einer Berufsgruppe laut SchulKitaCoVo (die aktuelle Anlage dieser Berufsgruppen finden Sie im Anhang) angehören und den Bedarf der vollumfänglichen Öffnungszeit haben, benötigen wir bis Freitag die Bedarfsmeldung. Dazu füllen Sie uns beide Seiten des Formblattes Notbetreuung aus (ebenfalls im Anhang) und reichen uns dieses unterschrieben bis zum 26.11.21 über die Hortkarte zurück. Es ist ausreichend, wenn ein Personensorgeberechtigter den Nachweis der beruflichen Tätigkeit erbringt.

Wenn darüber hinaus die personelle Situation vor Ort eine Betreuung nicht zulässt, kann es auch zu Einschränkungen für die in der Anlage benannten Personengruppen kommen.

Die Formulare gelten ebenso für den Fall, dass unsere Einrichtung bei Anordnung einer eventuellen Schließung, eine Notbetreuung für relevante Berufsgruppen vorhält.

Frühhort

Im Frühhort sollen die Kinder keinen klassenübergreifenden Kontakt zu anderen Kindern haben. Deshalb gehen die Kinder nach der Anmeldung beim Frühhorterzieher*in in ihre Klassenräume.

Nachmittagsbetreuung

Die Kinder werden nach dem Prinzip der festen Gruppen und des festen Personals betreut. Bei personellen Engpässen kann es zur Zusammenlegung auf Klassenstufenebene kommen. Aber auch hier gibt es feste Zuordnungen. Die Kinder bleiben bis zur Heimgeh-/Abholzeit in diesem Verbund.

Elternbeitragsrückerstattung aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten

Alle Eltern, die aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten nicht die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit in Anspruch nehmen können, erhalten die zu viel gezahlten Elternbeiträge vom Amt für Kindertagesbetreuung zurück. Die Höhe der Erstattung ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich angebotenen Betreuungszeit der jeweiligen Kindertageseinrichtung und der vertraglich festgelegten Betreuungszeit pro Tag. Die Rückerstattung wird mit den kommenden Elternbeiträgen verrechnet. Eltern müssen demnach keinen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Bitte schauen Sie täglich auf die Homepage. Wir informieren Sie dort über alle Änderungen, wie die Freigabe der normalen Öffnungszeit bei besserer personeller Besetzung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Lange

Einrichtungsleiterin

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